Allgemeine Geschäftsbedingungen LASKE-DRUCK-PIRNA in Dohna
Inhaber Dipl.-Ing. oec. Bernd Laske e. K.
1. Geltungsbereich
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen und mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.
2. Gegenleistung
2.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten nur bei Kenntnis der Originalvorlagen und unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zzgl. Mwst.; Frachtstellung ab Werk (Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und Versandkosten nicht eingeschlossen).
2.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Korrekturabzügen und Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
2.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster, Korrekturabzüge, Änderungen gelieferter Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst worden sind, werden berechnet. Gleiches gilt für die Datenübertragung.
3. Zahlung
3.1. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu leisten.
3.2. Bei Bereitstellung außergewöhnlicher Vorleistungen kann Vorauszahlung verlangt werden.
3.3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder sein Zurückhaltungsrecht ausüben.
4. Zahlungsverzug
4.1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 11% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird dadurch nicht ausgeschlossen.
5. Lieferungen
5.1. Lieferungen gelten ab Sitz der Fa. LASKE-DRUCK-PIRNA soweit nichts anderes vereinbart. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber keine Weisung erteilt, übernimmt der Auftragnehmer keine Garnatie für den preiswertesten oder schnellsten Versand. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert. Darüber hinausgehende Versicherungen werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Weisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
5.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden, dies bedarf der Schriftform.
5.3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach ergebnislosen Verstreichen der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
5.4. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch bei dessen Zulieferern (Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Sie befreien den Auftragnehmer nur von der Einhaltung der Liefertermine. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5.5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab.
5.6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber gelieferten Manuskripten, Bildern und Daten sowie sonstige Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Beanstandungen
6.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie die zur Prüfung/Korrektur übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse umgehend zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Imprimatur) auf den Auftraggeber über. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigaben des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten übersehenen Fehler und deren Folgen. Mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen oder Korrekturen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
6.2. Beanstandungen müssen innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Eingangsprüfung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 12 Wochen nachdem die Ware durch den Auftraggeber übernommen worden ist, beim Auftragnehmer eintrifft.
6.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung bis zur Höhe des Auftragswertes verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
6.4. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Orginal nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
6.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer.
6.7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7. Verwahren, Versicherung
7.1. Vorlagen, Rohstoffe, Datenträger und andere der Wiederverwendung dienenden Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Lagervergütung über den vereinbarten Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Schäden haftet der Auftragnehmenr nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Eigentum, Urheberrecht
8.1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesonder Daten, Filme, Druckplatten bleiben, sofern nichts anderes vereinbart wurde, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
8.2. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
9. Impressum
Der Auftragnehmer kann mit Zustimmung des Auftraggebers auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf den Produzenten hinweisen. Der Auftraggeber kann seine Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus den Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Pirna. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. Durch etwaige Umwirksamkeit einer der mehrerer Bestimmungen der vorliegenden AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt.